Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise für den Produkttest "SPORT LAVIT® Super Grip“
Wenn Sie an unserem Produkttest „SPORT LAVIT® Super Grip“ teilnehmen, willigen Sie in die nachfolgend dargestellten Teilnahmebedingungen ein und nehmen nachstehend dargestellte Datenschutzhinweise zur Kenntnis.
1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter
(1) Diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise für den Produkttest „SPORT LAVIT® Super Grip“ nachfolgend schlicht „Teilnahmebedingungen“ genannt, gelten für die Teilnahme an dem Produkttest „SPORT LAVIT® Super Grip“.
(2) Veranstalter des Produkttests ist die Schweizer-Effax GmbH, Westring 24, 48356 Nordwalde
(3) Mit der Teilnahme an dem Produkttest willigen Sie in diese Teilnahmebedingungen ein und nehmen die Datenschutzhinweise zur Kenntnis.
2. Teilnahme
(1) Teilnahmeberechtigt am Produkttest sind alle, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Schweizer-Effax GmbH und verbundener Unternehmen sowie Angehörige solcher Mitarbeiter. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.
(2) Die Teilnahme setzt die Kommunikationsmöglichkeit via Instagram voraus.
(3) Teilnahmeberechtigte (Ziffer 2 Absatz 1) können an dem Produkttest teilnehmen, indem sie sich im Teilnahmezeitraum über die Instagram und auf dem Account der Marke Sport Lavit für einen Platz für den Produkttest anmelden. Insgesamt stehen für den Produkttest 50 Plätze zur Verfügung.
(4) Die Teilnahme ist bis zum 12.10.2023 um 24:00 Uhr möglich („Teilnahmeschluss“). Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von einem Warenerwerb und/oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung von dem Veranstalter.
3. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung
(1) Unter allen qualifizierten Teilnahmeberechtigten (Ziffer 2 Absatz 3) verlost der Veranstalter Schweizer-Effax GmbH 50 Testpakete, die je eine 75 ml-Tube des SPORT LAVIT® Super Grip enthalten.
(2) Die Produkttester werden innerhalb von zwei Wochen nach Teilnahmeschluss (Ziffer 2 Absatz 4) unter allen Qualifizierten Teilnahmeberechtigten (Ziffer 2 Absatz 3) unter Ausschluss der Öffentlichkeit mittels Auslosung ermittelt. Jeder Produkttester (Ziffer 3 Absatz 1) wird spätestens 14 Tage nach Teilnahmeschluss via Instagram Direct Message benachrichtigt.
(3) Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.
(4) Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden.
(5) Der Produkttest wird unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Verfügbarkeit der Gewinne angeboten. Die Gewinne stehen nur einmal in der genannten Anzahl zur Verfügung. Der Veranstalter behält sich vor, die für den Produkttest beworbenen Preise durch gleichwertige und vergleichbare Preise mittlerer Art und Güte zu ersetzen.
(6) Die Gewinne werden dem Produkttester per Post an die angegebene Anschrift gesendet. Der Teilnehmer trägt keine Versandkosten. Mit Übergabe des Gewinns an eine Transportperson geht die Transportgefahr auf den Produkttester über. Für Lieferschäden ist der Veranstalter nicht verantwortlich. Ist der Produkttester über die mitgeteilte Wohnanschrift nicht erreichbar, und lässt sich der Gewinn daher nicht binnen 3 Wochen ab dem Zeitpunkt der Gewinnbenachrichtigung (Ziffer 3 Absatz 2) zustellen, verfällt der Gewinnanspruch ersatzlos.
4. Nutzungsrechtseinräumung
(1) Mit seiner Teilnahme erkennt der Teilnehmer das Nachfolgende an: Mit dem Erzeugen eines Beitrags, Kommentars oder der Abgabe von Bildmaterial des Produkttests werden diese dem Veranstalter ohne weitere Einverständniserklärung zur Nutzung für eine Veröffentlichung im Internet und in weiteren sozialen Medien überlassen. Zu den Rechten gehört auch das Bearbeitungsrecht, d. h. die Berechtigung, die Inhalte weiter zu bearbeiten. Diese Nutzungseinräumung erfolgt zeitlich und räumlich unbeschränkt.
(2) Der Teilnehmer versichert mit dem Erzeugen des Kommentars oder Bildmaterial auf dem vom Veranstalter unterhaltenen Instagram Account, Inhaber der erforderlichen Rechte an den in seinem Beitrag enthaltenen Werken (Texten etc.) („Inhalte“) zu sein. Ist der Teilnehmer nicht alleiniger Urheber oder Rechteinhaber der Inhalte, erklärt er ausdrücklich, über die für die Teilnahme am Produkttest erforderlichen Rechte zu verfügen. Er versichert außerdem, dass er – ungeachtet von Urheberrechten – auch nicht an der Veröffentlichung der Werke durch Rechte Dritter oder sonstiges geltendes Recht gehindert oder eingeschränkt ist. Für den Fall der Darstellung einer Person erklärt der Teilnehmer, dass er mit der Darstellung keine Persönlichkeitsrechte verletzt. Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend.
5. Haftung und Freistellung
(1) Der Veranstalter, ebenso wie seine Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haften nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten, welche die Erfüllung der ordnungsgemäßen Durchführung des Produkttests erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen; in letzterem Falle haftet der Veranstalter nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
(2) Sollten trotz vorstehender Versicherungen und Übertragungen (Ziffer 4) Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte Ansprüche gegen den Veranstalter geltend machen, stellt der Teilnehmer den Veranstalter von diesen Ansprüchen frei. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Veranstalter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
6. Ausschluss
(1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt den Veranstalter, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Jeder Teilnehmer darf sich für den jeweiligen Produkttest nur einmal anmelden. Ein Verstoß hiergegen führt zur Disqualifikation des entsprechenden Teilnehmers. Der Teilnehmer darf sich aber für jeden neuen Aktionszeitraum des Produkttesters wieder neu bewerben.
(2) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Produkttester, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
(3) Der Veranstalter behält sich weiterhin vor, Teilnehmer bei Verdacht auf Missbrauch, Manipulation oder strafbares Verhalten vom Produkttest auszuschließen.
7. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Produkttest jederzeit ohne Vorankündigung oder Fristen und ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise abzubrechen, zu verlängern oder zu verkürzen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich sein sollte.
8. Datenschutzerklärung
(1) Die für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Produkttests Verantwortlicher ist die Schweizer-Effax GmbH, Westring 24, 48356 Nordwalde
(2) In Bezug auf die Kategorien personenbezogener Daten gilt: Verarbeitet zur Durchführung und Abwicklung des Produkttests werden verschiedene personenbezogene Datentypen, wie insbesondere Name sowie Kontaktdaten (wie die Adresse und E-Mailadresse) sowie die vom Teilnehmer ggf. individuell übermittelten personenbezogenen Daten.
(3) Sämtliche im Zuge dieses Produkttests verarbeiteten Daten, insbesondere durch die Teilnehmer zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten zum Gewinnversandt, werden ausschließlich für die Durchführung dieses Produkttests verwendet.
(4) In Bezug auf die Empfänger gilt: Die personenbezogenen Daten der Produkttester werden der beauftragten Agentur / dem Postdienstleister/ dem Logistikunternehmen zwecks Zusendung der Gewinne übermittelt. Eine darüberhinausgehende Weitergabe von personenbezogenen Daten erfolgt nicht.
(5) Hinsichtlich der Übermittlung in Drittstaaten gilt: Der Verantwortliche/Veranstalter beabsichtigt nicht, die erhobenen personenbezogenen Daten an Drittstaaten zu übermitteln.
(6) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist erforderlich zur Erfüllung eines Gewinnspiel-Vertrags sowie zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO)
(7) In Bezug auf die Dauer der Speicherung gilt: Nach Ziehung der Produkttester und erfolgreicher Übergabe des Gewinns, werden die Daten der Teilnehmer unverzüglich gelöscht. Die Daten der Produkttester werden nach Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren gelöscht
(8) Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung des Veranstalters unter https://www.sport-lavit.de/de-de/de_DE/sec/policy/
9. Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Bedingungen.
(2) Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an dem Produkttest besteht nicht. Es gilt deutsches Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Produkttest sind an den Veranstalter zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich unter https://www.sport-lavit.de/de-de/de_DE/sec/impressum/
Viel Glück und Erfolg wünscht die Schweizer-Effax GmbH!
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